Volksinitiative zur Flughafen-Nachtruhe eingereicht

 

Mit dem Beginn der Unterschriftensammlung per 15. Oktober 2023 lancieren mehrere Bürgerorganisationen rund um den Flughafen eine Volksinitiative zur Einhaltung der 7stündigen Nachtruhe.

 

Im jetzigen Flughafengesetz aus dem Jahr 2000 sind 7 Stunden Nachtruhe vorgesehen. Im SIL (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt) sind zwar Ausnahmen zugelassen, aber nur im Ausnahmefall. Tatsächlich werden diese Randbedingungen seit Jahren ignoriert, ohne dass die Behörden eingreifen. Dazu kommt der Umstand, dass Deutschland täglich nachts den Luftraum sperrt. In dieser Zeit überfliegen deutsche Flugzeuge der Swiss, Lufthansa, Edelweiss mit weiten Umwegen das vielfach dichter besiedelte Schweizer Gebiet. Alle angerufenen Gerichte haben den Schutz der Deutschen Bevölkerung bestätigt. Dieser Schutz steht der Schweizer Bevölkerung nicht zu.

 

Seit Bestehen optimiert der Flughafen seine Kapazität. Dies aus rein Gewinn-optimierenden Gründen, weit über die Bedürfnisse der hiesigen Bevölkerung hinaus. Die geografischen, siedlungs-bedingten Gegebenheiten und die gesetzlichen Lärmgrenzwerte werden chronisch ignoriert.

Der Flughafen gibt gemäss Flughafenbericht 2021 selber zu, dass sogar während dem Einbruch des Flugverkehrs während der Corona-Pandemie 643 Nachtflüge nach 23 Uhr stattgefunden haben. Also jeden Tag 2 Flüge!

Scheibchenweise wird der Flughafen mit Milliarden-Investitionen ausgebaut. Es ist wohl selbstverständlich, dass die Investition sich lohnend herein wirtschaften lassen muss. Der Bevölkerung werden Sicherheits-Gründe vorgegaukelt.  Und die Behörden schauen dem Streben zur weiter wachsenden Wirtschaftsblase begeistert zu. Man hat aus Swissair, UBS und CS nichts dazu gelernt.

 

Nun haben Bürgerorganisationen  die Reissleine gezogen. Sie fordern mit der Revision des Flughafengesetzes die Einhaltung von sieben Stunden Nachtruhe. Es bleiben Ausnahmen erlaubt. Damit ist sicher gestellt, dass der Flughafen noch immer grosszügig den Bedarf der Schweizer Bevölkerung und Wirtschaft abdecken kann. Nach Schätzung würden lediglich noch an 30 Tagen jährlich Flüge nach 23 Uhr stattfinden. Ausserdem wird gefordert, dass in der Sperrzeit stattgefundenen Flüge am nächsten Arbeitstag im Internet mit Begründung publiziert werden. Jedermann kann dann bei Zuwiderhandlung Anzeige erstatten.

Bis März 2024 müssen 6000 Unterschriften zusammen-kommen, damit es zu einer Abstimmung kommt.

 

Unterschriftenbögen sind ab der Internetseite https://www.flughafengesetz.ch und den Internetseiten der Initianten ladbar. Hier wird auch laufend über die Initiative informiert.