Bis Ende März 2024 benötigen wir 6000 beglaubigte Unterschriften

 

 

an unsere Mitglieder

an die Bewohner des Kantons Zürich

 


Die Fluglärmorganisationen rund um den Flughafen haben sich vereinigt, um endlich den stetig zunehmenden Fluglärm zu stoppen. Alle bisherigen Klagen und Beschwerden haben keine Entlastung gebracht. Im Gegenteil!

  • Wir haben bereits ein Flughafengesetz, das eine siebenstündige Nachtruhe zwischen 23 Uhr und 6 Uhr vorsieht. Sie wird tagtäglich ignoriert.
  • Wir haben einen Sachplan Infrastruktur Luftfahrt, der Flüge nach 23 Uhr nur im Ausnahmefall zulässt. Trotzdem belärmen uns immer die gleichen Flüge nach 23 Uhr.
  • Wir haben geltende Lärmschutzverordnungen mit konkreten Lärm-Grenzwerten. Jährlich weist der Flughafen die Überschreitung der Lärmgrenzwerte aus. Konsequenz: Der Flughafen beantragt mit dem BAZL die Erhöhung der Lärmgrenzwerte.
  • Wir haben gewählte Volksvertreter im Regierungsrat. Diese sind im Verwaltungsrat des Flughafens mit Vetorecht vertreten. Seit Jahrzehnten wird der Bevölkerungsschutz missachtet. Seit Bestehen wird auch der Zürcher Fluglärm-Index überschritten.
  • Immer wieder verweigert die Regierungsrätin die gesetzlich vorgeschriebenen Informations­anlässe zum Flughafen.

 

  • Der Flughafen Zürich wird der Bevölkerung als essentieller wirtschaftlicher Faktor vorgegaukelt. Dass dem nachweislich nicht so ist, haben mehrere Krisen gezeigt. Demgegen­über wächst der Flughafen zunehmend zu einer Wirtschaftsblase heran.
  • Deutschland sperrt seinen Luftraum. Während dessen überfliegen Swiss und Edelweiss im Besitz der Lufthansa das weit dichter besiedelte Schweizer Gebiet. Der deutschen Bevölkerung wird ein Recht auf Ruhe zugestanden, die der Schweizer Bevölkerung nicht zusteht.

 

Mehr zum Missstand erfahren Sie auf: https://www.flughafengesetz.ch

 

In diesem Sinne bitten wir um Ihre Unterstützung mit Ihrer Unterschrift auf beiliegendem Unterschriftenbogen. Wir freuen uns auch über jede Spende:

CH77 0070 0114 8085 8701 5

 

Wir danken für die Aufmerksamkeit

Die Vorstände der Bürgerorganisationen

 

Ergänzungen zum Mitgliederbrief

 

Wir haben bereits ein Flughafengesetz, das eine siebenstündige Nachtruhe zwischen 23 Uhr und 6 Uhr vorsieht. Allerdings praktiziert die Flughafen-AG, unter Zusehen der Behörden, einen chronischen Missbrauch des Verspätungsabbaus. Unter Berufung zahlreicher interner Weisungen werden Ausnahmen zugelassen, die tagtäglich zur Verletzung der Nachtruhe führen. In unserem Initiativtext fordern wir eine Reduktion dieser Ausnahmen auf absolute Notfälle.

 

Wir haben einen SIL (Sachplan Infrastruktur Luftfahrt) auf Bundesebene, der zwar einen Verspätungsabbau nach 23 Uhr zulässt, dies aber nur als „Ausnahme“. Seit Jahren führen wir Statistiken und stellen fest, dass immer die gleichen Flüge zwischen 22.30 und 22.55 Uhr geplant werden und den Verspätungsabbau missbrauchen. Seit Jahren werden Beschwerden ignoriert.

 

Unter Anderem haben wir einen ablehnenden Entscheid des UVEKs auf eine Beschwerde wegen mangelnder Aufsicht des BAZLs. Darin wird festgehalten, dass die Beschwerde abgewiesen wird, weil die anderen juristischen Massnahmen nicht wahrgenommen wurden. Welche anderen Massnahmen? Gegenüber dem SIL gibt es keine rechtlichen Klage­möglichkeiten. SIL und Antrag auf das Betriebsreglement wurden zudem vor Jahren ausgesetzt, d.h. können nicht eingeklagt werden. In der Zwischenzeit genehmigt das BAZL eine derart ausgelastete Slot-Vergabe, die eine pünktliche Abwicklung in der ordentlichen Betriebszeit gar nicht zulässt.

Wir haben geltende Lärmschutzverordnungen mit konkreten Lärm-Grenzwerten. Der Flughafen ist mit einem sog. Controlling-Bericht verpflichtet, jährlich die Situation zu erheben und zu melden. Jährlich wird ausgewiesen, dass die Lärmgrenzwerte überschritten werden. Es sind auch Massnahmen bei Überschreitung zwingend vorgeschrieben. Dazu schlägt der Flughafen u.a. eine Aufweichung der Grenzwerte vor. Ungeachtet allfälliger Wirkung von Massnahmen, wird der Flughafen ohne Korrekturen weiter betrieben, bzw. ausgebaut.

Wir haben gewählte Volksvertreter im Regierungsrat. Diese sind im Verwaltungsrat des Flughafens vertreten  und haben Vetorecht. Seit Jahrzehnten missachtet, u.a. das Volkswirtschafts­departement mit seiner Regierungsrätin, den Bevölkerungsschutz zugunsten des Flughafens. Seit Bestehen wird der ZFI (Zürcher Fluglärm-Index, damals vom Regierungsrat eingeführten Gegenvorschlag) ohne Korrektur-Massnahmen überschritten.

 

Seit Jahren verweigert die Regierungsrätin auch immer wieder die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsanlässe zum Flughafen.

 

Der Flughafen Zürich wird gegenüber der Bevölkerung immer wieder als für den Standort Zürich essentieller wirtschaftlicher Faktor propagiert. Dass dem nachweislich nicht so ist, haben Grounding der Swissair, weltweite Störungen wegen Vulkanausbrüchen, Corona-Pandemie gezeigt.

Tatsächlich ist der Flughafen auf ein Mass angewachsen, das weit über die Bedürfnisse der hiesigen Bevölkerung geht. Damit auch die Belastung für die Bevölkerung. Der Flughafen wird zu einer Wirtschaftsblase herangezüchtet, die zunehmend zu einem Risiko wird.

 

Deutschland sperrt seinen Luftraum früh morgens und spät in der Nacht. Während dessen überfliegen deutsche Flugzeuge der Swiss und der Lufthansa mit enormen Umwegen das weit dichter besiedelte Schweizer Gebiet. Dies auch in den Stunden des Verspätungs­abbaus. Der deutschen Bevölkerung wird ein Recht auf Ruhe zugestanden, die der Schweizer Bevölkerung nicht zusteht. Auch da: seit Jahren kein politischer Vorstoss.

 

Es gibt Alternativen. Bloss mit organisatorischer Umdisposition liesse sich der Missstand um die Nachtruhe verbessern. Wenn man nur wollte!

 

Die Aufzählung des über Jahrzehnte andauernden Missstandes liesse sich seitenweise fortsetzen. Es sei auch bemerkt, dass keine Lärmorganisation die Abschaffung des Flughafens anstrebt. Es geht auch nicht darum, dass man nicht mehr fliegen darf.

 

Aber es geht darum,

- dass die geltenden, gesetzlichen Bestimmungen endlich 

  eingehalten werden;

- dass das Wachstum des Flughafens in den Grenzen der

  siedlungsbedingten und geografischen Gegebenheiten bleibt;

- und dass die Behörden ihren Auftrag der Volksvertretung

  wahrnehmen.

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