Warum braucht es ein neues Flughafengesetz ?

 

Wir haben bereits ein Flughafengesetz, das eine Nachtruhe von sieben Stunden vorschreibt. Vor allem wegen des Verspätungsabbaus kommt es täglich zur Verletzung des Nachtflugverbotes.

 

Der Flughafen treibt seit Bestehen den Kapazitätsausbau und damit die Lärmbelastung voran. Dabei werden die Flüge derart komprimiert geplant, dass die zeitgerechte Abfertigung alltäglich unmöglich ist. Z.B. werden die Zubringerflüge so knapp vor dem Weiterflug geplant, dass die Umsteigezeit für die Passagiere nicht reicht. Es wird an Personal gespart, sodass auch die Umladung des Gepäcks chronisch zu Verspätungen führt. Schneeräumung im Winter wird nicht eingeplant und führt wieder zu Verspätungen, usw. usf.

Eine Statistik vom relativ ruhigen Mai 2022, zeigt die Regelmässigkeit der verspäteten Flüge infolge arglistiger Planung:

verspätete Ankunft aus London 18 x, verspäteter Abflug nach Johannesburg 18 x,

verspäteter Abflug nach Sao Paulo 26 x, verspäteter Abflug nach Tel Aviv 26 x,

verspäteter Abflug nach Singapore 11 x

Die Verspätungen betrugen bis zu 40 Minuten, immer der gleichen Flüge.

Nach Flughafenbericht 2021 gab es selbst in der Coronazeit 643 Nachtflüge nach 23 Uhr (jeden Tag 2), 54 nach 23.30 Uhr, 13 nach Mitternacht,

2019 (vor Corona) gab es 2552 Nachtflüge nach 23 Uhr, 180 nach 23 Uhr 30, 22 nach Mitternacht.

 

Wie kommt es, dass der Missstand über Jahre hin andauert?

Zahlreiche Ausnahmebestimmungen ermöglichen es dem Flughafen, Flüge in der Nachtzeit abzuwickeln. Auf Anfrage beim Lärmbüro erhalten die geplagten Bewohner Standardbegründungen wie „meteorologische“,  “betriebliche“,  „sanitäre“ -Gründe. Wir fordern ein Online-Monitoring, woraus die Bevölkerung nachvollziehbar die Gründe für die Nachtruhestörungen einsehen kann.

Weiter fordern wir eine Beschränkung der zulässigen Ausnahmen. (siehe „neuer Gesetzestext“ auf dieser Website). Dadurch ist die Funktion des Flughafens für die hiesige Bevölkerung und Wirtschaft noch immer grosszügig sicher gestellt und gleichzeitig ist der Bevölkerungsschutz gewährleistet.

Gemäss bestehendem Flughafengesetz sind die Behörden bereits heute angehalten, den Bevölkerungs-schutz zu respektieren und bei Zuwiderhandlungen einzugreifen. Dies haben die Behörden seit Jahren ignoriert.

 

Schliesslich sei zu erwähnen, dass der Flughafen in seinen jährlichen Lärmberichten selbst die chronische Verletzung der Lärmvorgaben zugibt. Selbst während der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 als der Flugverkehr massiv eingeschränkt war, wurden die Grenzwerte nachts überschritten. Als Massnahme fordert der Flughafen eine Aufweichung der Lärmgrenzwerte.

 

Auch ist der ZFI (Zürcher Fluglärm-Index) chronisch überschritten, ohne dass korrigierende Massnahmen ergriffen werden.