Unterschriftenbogen

 

Die Unterschriftensammlung beginnt erst am 13. Oktober 2023. Rücksendeschluss: 13. April 2024

Unterschriftenbogen_
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Bitte beachten Sie dass der Unterschriftenbogen nur zweiseitig ausgedruckt gültig ist!

Ausserdem sollten sich auf einem Unterschriftenbogen nur Stimmberechtigte der gleichen Gemeinde eintragen.

Kleine Anleitung, damit keine Unterschriften ungültig sind

 

1. Unterschreiben kann, wer im Kanton Zürich stimmberechtigt ist. Nicht unterschreiben dürfen Ausländer, Ausserkantonale, Kinder und Jugendliche, Menschen unter Vormundschaft.

2.  Auf jedem Bogen nur Stimmberechtigt derselben Gemeinde – Postleitzahl und Gemeinde prüfen Zürich 8000 für alle / Winterthur 8400 für alle Wenn Menschen aus verschiedenen Gemeinden auf demselben Bogen unterschreiben, so werden die einen leider gestrichen.

3.  Persönlich ausfüllen – keine Stellvertretung "Ich habe keine Brille dabei – bitte füllen Sie für mich aus. " "Lieber Schatz, bitte füll für mich aus." Geht leider nicht.

4.  Geburtsdatum ausschreiben – Wenn möglich nicht nur Jahrgang Es geht darum, die Stimmberechtigten eindeutig zu identifizieren.

5.  Gänsefüsschen sind nicht erlaubt – alles ausfüllen, Betrifft vor allem Ehepaare mit gleichem Namen und Adresse

6.  Vornamen ausschreiben. Anfangsbuchstabe genügt nicht. Bitte nicht H. oder V. sondern Hans oder Vreni

7.  Der Bogen muss beidseitig ausgedruckt sein auf einem Blatt. Weil die Unterschrift für den ganzen Text gilt, muss er auch auf dem Bogen sein.

8.  Wenn jemand unsicher ist, ob er/sie schon unterschrieben hat: Bitte Vermerk und das Komitee prüft. Bei Doubletten streicht das Komitee eine Unterschrift.

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